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Aus der Zeitschriftrecht 3/2015 | S. 176–182Es folgt Seite №176

Völkerrecht als Bestandteil des Europarechts: von einer geltungs- hin zu einer auswirkungsbezogenen Betrachtungsweise

Die Qualifikation von Völkerrecht als integraler Bestandteil des Europarechts erscheint mit Blick auf gemischte Abkommen, Völkergewohnheitsrecht und UN-Sicherheitsratsbeschlüsse als problematisch. Sinnvoller wäre es, von der Art der Bindung für Organe und Mitgliedstaaten bei Rechtsetzung und Rechtsanwendung, der Direktwirkung sowie der Zuständigkeit für die Auslegung einer Norm auszugehen, da diese Konzepte Aufschluss über die unionsrechtlichen Eigenschaften der Norm erteilen.

1 Fragestellung

Im weiten Feld des Verhältnisses von Völker- und Europarecht stellt sich unter anderem die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen die verschiedenen Völkerrechtsquellen in der an sich autonomen Unionsrechtsordnung1 gelten, also Teil des Unionsrechts bilden. Insbesondere aufgrund des supranationalen Charakters der EU bestehen diesbezüglich interessante Konstellationen.

Nachfolgend…

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