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Heft Nr. 4

1. Dezember 2015

Abhandlungen
Privatklägerische Rechte im Strafpunkt - ein Überblick
S. 183
Die Strafprozessordnung hält der geschädigten Person eine Rolle offen, die sie zur Partei des Strafverfahrens erhebt: die Privatklägerschaft. Damit ist nicht nur das Recht verbunden, Zivilansprüche aus der Straftat im Rahmen des Strafverfahrens geltend zu machen, sondern auch, Rechte im Strafpunkt wahrzunehmen. Der Beitrag gibt einen Überblick über diesen Rechtebestand und geht der Frage nach, in welchem Ausmass die formale Gleichstellung der Privatklägerschaft mit der beschuldigten Person – beide Parteien – auch der Sache nach eine Gleichstellung verkörpern kann.
Wie hast du's mit der Erheblichkeit?
S. 197
Die kürzlich erlassenen Urteile des BVGer (Gaba/Gebro und Baubeschläge) haben die Diskussion um die erhebliche Beeinträchtigung wirksamen Wettbewerbs erneut angefacht. Der Beitrag wägt zunächst die im akademischen Diskurs aufgeworfenen Pro- und Contra-Argumente gegeneinander ab, um anschliessend mit einer methodischen Auslegung von Art. 5 KG die Frage nach der Erheblichkeit von Hardcore-Klauseln de lege lata zu beantworten.
Eingriffsdogmatik der Binnenmarktfreiheit
S. 209
Die Binnenmarktfreiheit schützt den freien Wirtschaftsverkehr vor interkommunalen und interkantonalen Handelsbeschränkungen. Dieser Beitrag untersucht, welche staatlichen Massnahmen wie Monopole, Tätigkeitsverbote, Bewilligungen, Kontingente, Subventionen, Leistungsaufträge, Zulassungen zur Kassenpraxis, Gewährung von Sonderrechten u.a. den freien Wirtschaftsverkehr beschränken und so in die Binnenmarktfreiheit eingreifen. Die Massnahmen werden verschiedenen Eingriffskategorien zugeordnet und auf ihre Binnenmarktrechtskonformität hin untersucht.
Die Pflicht der Kantone zur Koordination des Sprachenunterrichts (Art. 62 BV)
S. 226
Die verfassungsrechtliche Koordinationspflicht der Kantone (Art. 62 BV) erfordert von den Kantonen im Bereich des Sprachenunterrichts so viel an inhaltlicher Harmonisierung, wie notwendig ist, um die Ziele der Bildungsverfassung zu erreichen. Gefordert sind Sprachenunterrichtsmodelle, welche der komplizierten Sprachenmatrix von Kindern unterschiedlichster Herkunft gerecht werden und in denen sich die Kantone sowohl als Sende- als auch als Empfängerkanton Verpflichtungen auferlegen.
Das Verhältnis zwischen persönlichem Verkehr, Betreuung und Obhut bei gemeinsamer elterlicher Sorge
S. 235
Mit der Revision der elterlichen Sorge hat der Gesetzgeber nicht nur das Zustandekommen und die Ausgestaltung der gemeinsamen elterlichen Sorge neu geregelt, sondern auch den Inhalt der Obhut neu definiert. Damit ergeben sich bei Vorliegen gemeinsamer elterlicher Sorge einerseits Abgrenzungsprobleme, andererseits auch Schnittstellen zwischen dem unveränderten Rechtsinstitut des persönlichen Verkehrs und den Begriffen der (alternierenden) Obhut und der Betreuung.