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Heft Nr. 2

1. Juni 2015

Abhandlungen
Zwingendes Völkerrecht
S. 55
Als zwingend werden völkerrechtliche Normen bezeichnet, von denen unter keinen Umständen abgewichen werden darf. Indem die Bundesverfassung die «zwingenden Bestimmungen des Völkerrechts» als Schranke der Verfassungsrevision bezeichnet, hat der Begriff des zwingenden Völkerrechts nunmehr auch Eingang in das schweizerische Verfassungsrecht gefunden. Der vorliegende Beitrag untersucht einerseits das völkerrechtliche und andererseits das verfassungsrechtliche Verständnis des zwingenden Völkerrechts.
Die Schweizer Fusionskontrolle: zur Frage nach einem Revisionsbedarf des Art. 10 Abs. 2 KG
S. 67
Der vorliegende Beitrag setzt sich kritisch mit der Zulässigkeit einer Einführung des SIEC-Tests, der Effizienzeinrede und eines Wohlfahrtsstandards in die Schweizer Fusionskontrolle auseinander. Nach Auffassung der Autorin ist eine dahin gehende Revision des Art. 10 Abs. 2 KG weder erforderlich noch mit dem wettbewerbspolitischen Leitbild der Schweiz vereinbar. Empfohlen wird deshalb eine zweckdienliche Modifikation des im Kartellgesetz vom 6. Oktober 1995 verankerten Marktbeherrschungstests.
Was ist Geld? Und warum schützt man es?
S. 82
Geld «ist jedes allgemein anerkannte Tausch- und Zahlungsmittel» – behauptet der Eintrag in Wikipedia.1 Und die Ökonomen bestätigen dies mit folgender Definition «money is anything that is generally accepted in payment for goods and services or repayment of debt»2. Dass der Staat Geld durch Strafrecht schützen muss, erscheint uns auf den ersten Blick selbstverständlich. Auf den zweiten Blick ergeben sich jedoch viele Fragen: Denn von Rechts wegen ist weder klar, ob tatsächlich alles Geld ist, was so funktioniert, noch, wo und wem Schutz gewährt werden soll.
Bewerbungsverfahren: Fragerecht und Auskunftspflicht zu Krankheit
S. 98
Bevor ein Arbeitsvertrag abgeschlossen wird, versuchen die Beteiligten im Bewerbungsverfahren so viel wie möglich über einander zu erfahren. Teilweise ist die künftige Arbeitgeberin auch am Gesundheitszustand des Bewerbers interessiert. Der Beitrag befasst sich mit dem Spannungsverhältnis zwischen diesem Informationsinteresse der künftigen Arbeitgeberin und dem Persönlichkeitsschutz des Bewerbers. Darüber hinaus beleuchtet er die Konsequenzen eines allfälligen Fehlverhaltens der Parteien.
Universitäres
Law & Robots «Im Auto sind jetzt schon alle Cyborgs» Workshop am 12. März 2015 an der Juristischen Fakultät Basel
S. 109
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