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Aus der Zeitschriftrecht 2/2015 | S. 98–108Es folgt Seite №98

Bewerbungsverfahren: Fragerecht und Auskunftspflicht zu Krankheit

Bevor ein Arbeitsvertrag abgeschlossen wird, versuchen die Beteiligten im Bewerbungsverfahren so viel wie möglich über einander zu erfahren. Teilweise ist die künftige Arbeitgeberin auch am Gesundheitszustand des Bewerbers interessiert. Der Beitrag befasst sich mit dem Spannungsverhältnis zwischen diesem Informationsinteresse der künftigen Arbeitgeberin und dem Persönlichkeitsschutz des Bewerbers. Darüber hinaus beleuchtet er die Konsequenzen eines allfälligen Fehlverhaltens der Parteien.

1. Einleitung

1.1 Thematische Eingrenzung

Die Arbeitgeberin hat in einem Bewerbungsverfahren ein erhebliches Interesse daran, so viele Informationen wie möglich über einen allfälligen Arbeitnehmer zu sammeln. Damit kann sie sicherstellen, dass sie eine geeignete Person für die ausgeschriebene Stelle findet. Um die in den Bewerbungsunterlagen vorhandenen Angaben zu überprüfen, muss die Arbeitgeberin die…

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