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Aus der Zeitschriftrecht 1/2015 | S. 19–31Es folgt Seite №19

Das rechtlich geschützte Interesse nach Art. 115 lit. b BGG

Eine Übersicht über die Rechtsprechung des Bundesgerichts zur materiellen Beschwer im Rahmen der Verfassungsbeschwerde

Im Gegensatz zur Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten oder zur Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht ist nach Art. 115 lit. b BGG erforderlich, dass die beschwerdeführende Person in rechtlich geschützten Interessen betroffen ist. Die angerufene Bestimmung muss einen Rechtsanspruch einräumen und zumindest auch dem Schutz individueller Interessen dienen. Im Allgemeinen kann der Rechtsanspruch durch ein verfassungsmässiges Recht, durch kantonales oder eidgenössisches Gesetzesrecht oder durch Verfahrensgarantien begründet werden. Die Rechtsprechung des Bundesgerichts zu diesen Fallgruppen überzeugt mehrheitlich, auch wenn jüngst – namentlich im Hinblick auf Einbürgerungs- und Prüfungsentscheide – gewisse Unsicherheiten in der Auslegung des Begriffs des «rechtlich geschützten Interesses» zu beobachten sind.

1. Einleitung

Gemäss den in Art. 48 Abs. 1 VwVG1 und in Art. 89 Abs. 1 BGG2 umschriebenen – in der Schweiz allgemein üblichen – Anforderungen ist zur Beschwerde berechtigt, wer vor der Vorinstanz am Verfahren teilgenommen oder keine Möglichkeit zur Teilnahme erhalten hat (lit. a), durch die angefochtene Verfügung besonders berührt ist (lit. b) und ein schutzwürdiges Interesse an deren Aufhebung oder…

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