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Aus der Zeitschriftrecht 5/2008 | S. 186–191Es folgt Seite №186

Zumutbarkeit, Näheverhältnis und der Wille des Gesetzgebers

– zur Auslegung des Art. 18 StGB, entschuldbarer Notstand**

Mit der Revision des Allgemeinen Teils des Schweizerischen Strafgesetzbuches1 wurde auch die Bestimmung zum Notstand überarbeitet. In der bis zum 1. Januar 2007 gültigen Fassung waren sowohl der rechtfertigende wie auch der entschuldbare Notstand in Art. 34 StGB2 geregelt. Im heute geltenden StGB wird der Doppelnatur des Notstandes mit Art. 17 (rechtfertigender Notstand) und Art. 18 (entschuldbarer…

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