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Aus der Zeitschriftrecht 4/2013 | S. 163–168Es folgt Seite №163

Haftung des Notars für die Aufklärung betreffend Steuern? – «Es chunnt druf aa»

Im Rahmen seiner Beurkundungstätigkeit untersteht der Notar unter anderem der Rechtsbelehrungspflicht. Verletzt er diese, kann er schadenersatzpflichtig werden. Es herrscht Uneinigkeit, ob auch der Hinweis auf die Steuerfolgen zur Rechtsbelehrungspflicht gehört und gegebenenfalls in welchem Ausmass der Notar die Parteien auf mögliche Steuerlasten hinweisen muss. Der nachfolgende Beitrag fasst die wichtigsten Eckpunkte zusammen.

A. Einleitung

Der Notar untersteht bei der Ausübung seines Berufes mehrfacher Verantwortlichkeit: Er untersteht der strafrechtlichen, der disziplinarischen und der vermögensrechtlichen Verantwortlichkeit.1

Für Schäden, die der Notar im Rahmen seiner amtlichen Tätigkeit verursacht, haftet der Kanton nur dann, wenn hierfür eine gesetzliche Grundlage besteht.2 Fehlt eine kantonale Bestimmung oder bei…

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