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Heft Nr. 2

22. März 2013

Editorial
30 Jahre recht sind (nicht) genug
S. 53
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Abhandlungen
Strafrechtliche Produkthaftung
S. 54
Die Förderung von Innovationen ist ein wichtiges Politikziel in der Schweiz. Neue Produkte helfen der Wirtschaft und können in vielfältiger Weise den allgemeinen Lebensstandard verbessern. Besonders grosse Hoffnungen sind mit Erfindungen im Bereich der Pharmaprodukte verbunden. Wir erwarten Spitzenforschung für Arznei mit neuen Heilungschancen und wissen gleichzeitig: Es gibt kein Medikament ohne Nebenwirkung. Wenn dann tatsächlich ein neu in den Verkehr gebrachtes Produkt bei Konsumenten zu körperlichen Schäden oder gar zum Tod führt, wird nicht nur der Ruf nach Schadensausgleich, sondern auch der nach der Staatsanwaltschaft laut. Haftet ein Produzent strafrechtlich für ein Produkte- resp. ein Innovationsrisiko? Worauf gründet die Haftung, wenn ein sozial erwünschtes Risiko – wie das Innovationsrisiko – sich in einem Schaden manifestiert? Und wie ist der Haftungsmassstab beim und nach dem Inverkehrbringen neuer Produkte zu bestimmen? Diese Fragen stehen im Zentrum der folgenden Ausführungen.
Was soll das Verwaltungsverfahren?
S. 65
«Le mieux est l’ennemi du bien.» (Voltaire)
Entstehung und Untergang von Kapitalgesellschaften
S. 79
Das Werden und das Vergehen von Kapitalgesellschaften sind im Gesetz nur zum Teil geregelt. Über zahlreiche dogmatische Grundfragen herrscht Uneinigkeit. Hierdurch entstehen Probleme im Zusammenhang mit der Organisations- und Haftungsverfassung der Kapitalgesellschaft in der Gründungsphase einerseits sowie der Vollbeendigung der Kapitalgesellschaft andererseits. Der folgende Beitrag setzt sich mit diesen Fragen vor dem Hintergrund einer möglichen Symmetrie zwischen der Entstehung und dem Untergang von Kapitalgesellschaften auseinander.
Zum Sinn und Zweck von Mediationsklauseln in Verträgen
S. 92
Mit wachsendem Bekanntheitsgrad der alternativen Streitbeilegungsmethode «Mediation» in der Schweiz gewinnen auch vertraglich vereinbarte Mediationsklauseln zusehends an Bedeutung. Der vorliegende Beitrag beleuchtet mit interdisziplinärem Blickwinkel in der Hauptsache den Sinn und Zweck solcher Klauseln – m.a.W. mithin mögliche Motivationsgründe für deren vertragliche Statuierung. Zufolge der praktischen Relevanz wird sodann auch die formelle und materielle Durchsetzbarkeit von Mediationsklauseln de lege lata näher erörtert.
Universitäres
Prof. Walther-Hug-Preise für Dissertationen des akademischen Jahres 2010/2011, zuerkannt 2012
S. 99
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