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Heft Nr. 6

27. November 2013

Abhandlungen
Einziehung von Fahrzeugen gemäss Artikel 90a SVG: verfassungsrechtlich heikel - privatrechtlich problematisch
S. 249
Die Einziehung von Fahrzeugen gemäss Artikel 90a SVG wirft grundsätzliche Fragen auf. Die neue Möglichkeit, den Verwertungserlös des eingezogenen Fahrzeugs nicht mehr dem Eigentümer auszuzahlen, ist beispielsweise verfassungswidrig. Da eine Verwertung ohnehin nur in Ausnahmefällen infrage kommt, muss das eingezogene Fahrzeug, wenn es nicht dem Täter, sondern einem Dritteigentümer gehört, dieser Drittperson zurückgegeben werden. Besteht zwischen dem Täter und dem Dritteigentümer eine vertragliche Beziehung, so stellt sich mit der vorzeitigen Rückgabe des Vertragsgegenstandes an den Dritteigentümer auch das Problem der Auflösung und Liquidation dieses Vertrags.
Politische Werbung auf öffentlichem Grund
S. 263
Das schweizerische Bundesgericht hat in den letzten Jahren mehrere wichtige Entscheide zur Zulässigkeit politischer Werbung auf öffentlichem Grund gefällt. Der vorliegende Beitrag soll im Sinne eines Überblicks die wichtigsten Entwicklungen in seiner jüngsten Rechtsprechung wie auch in jener des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nachzeichnen und kritisch beleuchten. Das Hauptaugenmerk wird dabei auf die Grundrechtskonformität von Einschränkungen politischer Werbung auf öffentlichem Grund gelegt.
Art. 333 Abs. 7 StGB Grenzenlose Fahrlässigkeit im Nebenstrafrecht?
S. 276
Im Kernstrafrecht gilt die Regel, dass im Grundsatz nur strafbar ist, wer ein Delikt vorsätzlich verübt. Im Gegensatz dazu statuiert Art. 333 Abs. 7 StGB eine grundsätzliche Fahrlässigkeitsstrafbarkeit bei Übertretungen aus dem Nebenstrafrecht. Der nachfolgende Beitrag zeigt auf, dass sich die besagte Bestimmung mit Blick auf die Gesetzgebungsgeschichte zwar erklären lässt, dass sie heute aber aus rechtsstaatlicher Sicht nicht mehr haltbar ist. Ein Plädoyer für die Streichung von Art. 333 Abs. 7 StGB.
Rechtsprechung
Retrozessionen im Wandel der Zeit
S. 289