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Aus der Zeitschriftrecht 1/2017 | S. 30–42Es folgt Seite №30

Rückstellungen: Eigen- oder Fremdkapital?

Das Ziel dieses Aufsatzes ist es, anhand der Rückstellungen die Mechanik der Bilanz aufzuzeigen. Die Rückstellung eignet sich dafür besonders gut, weil sie ein Hybrid ist: Wirtschaftlich betrachtet ist sie Eigenkapital, aber muss rechtlich gesehen als Fremdkapital bilanziert werden. Aus welchem Grund? Die Rückstellungsbildung wirkt sich primär auf die Passivseite, aber sekundär auch auf die Aktivseite der Bilanz aus. So hat der Bilanzierende nicht nur die Pflicht, eine Rückstellung zu bilden, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind, sondern muss auch genügend liquide Mittel für den Risikoeintritt bereithalten. Unklar ist, wann eine Rückstellung gebildet werden muss. Weiter ist fraglich, ob es zulässig ist, eine Rückstellung anteilsmässig zu bilden (Tranchenbildung).

I. Einleitung

Immer wieder lesen wir Schlagzeilen wie diese: «SNB1 erhöht Rückstellungen, Nationalbank legt sich dickeres Finanzpolster zu.»2 Dieser Artikel beschäftigt sich mit der Einordnung einer Rückstellung in die Bilanz, welche die finanzielle Situation eines Unternehmens zu einem Stichtag abbildet (Art. 959 Abs. 1 OR3).4 Darin werden zwei Seiten einander gegenübergestellt (Art. 959a OR): die Aktiv-

[…]