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Aus der Zeitschriftrecht 4/2016 | S. 157–179Es folgt Seite №157

Rechtsphilosophische Grundlagen des Strafens und aktuelle Entwicklungen im Massnahmenrecht

Die Strafe belastet sowohl den Straftäter als auch die Allgemeinheit und muss deshalb gerechtfertigt werden. Dasselbe gilt für eingriffsintensive freiheitsentziehende Massnahmen (Verwahrung, stationäre Massnahme). Während die Debatte über Strafzwecktheorien eine jahrhundertelange Tradition hat, fehlt es weitgehend an einer entsprechenden Diskussion im Massnahmerecht. Der Beitrag zielt darauf, ein besseres Verständnis der Grundlagen sowohl der Strafe als auch der freiheitsentziehenden Massnahmen zu fördern, um aktuelle kriminalpolitische Entwicklungen kritisch bewerten zu können.

A. Einleitung

Obwohl die Auseinandersetzungen über Sinn und Zweck der staatlichen Strafe bis weit in die Antike zurückreichen, wird die Frage, weshalb wir bestrafen, bis heute kontrovers diskutiert. Die Strafe stellt eine erhebliche Belastung für den Straftäter und die Allgemeinheit dar. Erstens stellt sich die grundlegende Frage, in welchem Ausmass wir eine Strafpraxis und ein entsprechendes…

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