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Aus der Zeitschriftrecht 4/2016 | S. 180–189Es folgt Seite №180

Behinderung von Parallelimporten und Direkteinkäufen im Ausland – insbesondere durch private Massnahmen im Bereich der nachgelagerten Dienstleistungen

Mit der Absicht, die hohe Kaufkraft abzuschöpfen, zielen ausländische Hersteller und Exporteure auf eine Abschottung des Schweizer Marktes, indem Parallelimporte und Direkteinkäufe im Ausland behindert werden. Die daraus resultierenden höheren Produktionskosten schmälern die Konkurrenzfähigkeit von Schweizer Unternehmen (Hochkosten-Insel). Das heutige Kartellrecht bietet nicht für alle Konstellationen von Gebietsabschottungen eine Interventionsmöglichkeit. Vor diesem Hintergrund verlangt die Motion Hess Massnahmen, welche die Hersteller von (Primär-)Produkten veranlassen sollen, ihren Vertriebspartnern zu erlauben, auch für im EWR erworbene Produkte nachgelagerte Dienstleistungen zu erbringen.

A. «Hochpreis- bzw. Hochkosteninsel Schweiz» oder der «Schweiz-Zuschlag»

Egal, um welche Produkte oder Dienstleistungen es sich handelt, das Leben in der Schweiz ist teuer – und vor allem teurer als in ihren Nachbarstaaten. Dass viele Schweizer schon seit Jahrzenten im billigeren benachbarten Ausland einkaufen, ist im wahrsten Sinne des Wortes «naheliegend». Diesem Trend wurde noch zusätzlich Schub…

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