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Aus der Zeitschriftrecht 2/2015 | S. 55–66Es folgt Seite №55

Zwingendes Völkerrecht

Das völkerrechtliche ius cogens und der verfassungsrechtliche Begriff der zwingenden Bestimmungen des Völkerrechts

Als zwingend werden völkerrechtliche Normen bezeichnet, von denen unter keinen Umständen abgewichen werden darf. Indem die Bundesverfassung die «zwingenden Bestimmungen des Völkerrechts» als Schranke der Verfassungsrevision bezeichnet, hat der Begriff des zwingenden Völkerrechts nunmehr auch Eingang in das schweizerische Verfassungsrecht gefunden. Der vorliegende Beitrag untersucht einerseits das völkerrechtliche und andererseits das verfassungsrechtliche Verständnis des zwingenden Völkerrechts.

Zwingendes Recht – lateinisch ius cogens, französisch règles impératives, italienisch disposizioni cogenti und englisch peremptory norms – bildet den Gegensatz zu dispositivem, nachgiebigem Recht (ius dispositivum). Als zwingend werden Normen bezeichnet, die von den Rechtssubjekten nicht geändert oder wegbedungen werden können und daher unabhängig vom Willen der Beteiligten in jedem Fall zur Anwendung…

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