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Aus der Zeitschriftrecht 2/2011 | S. 77 –81Es folgt Seite №77

Zum Begriff des «Ausrichtens» in der EuGVVO und dem Lugano- Übereinkommen sowie der Bedeutung für den E-Commerce

Bemerkungen zum Entscheid des EuGH, verbundene Rechtssachen C-585/08 und C-144/09 vom 7. Dezember 2010 in der Sache Peter Pammer gegen Reederei Karl Schlüter GmbH & Co. KG und Hotel Alpenhof GesmbH gegen Oliver Heller

Wenn ein Gewerbetreibender seine Tätigkeit auf andere Mitgliedstaaten «ausrichtet», führt dies zur Anwendung der verbraucherschützenden Zuständigkeitsregeln nach Art. 15 revLugÜ bzw. der EuGVVO. Dadurch müssen Unternehmen, die Websites betreiben, mit einem potenziellen Rechtsstreit in allen Mitgliedstaaten des revLugÜ rechnen. In seinem Urteil stellt der EuGH fest, dass die Anwendung dieser…

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