Der öffentliche Vertrieb von kollektiven Kapitalanlagen – Illustration am Beispiel des vertraglichen Anlagefonds
Der vorliegende Beitrag befasst sich mit der rechtlichen Analyse des im Recht der kollektiven Kapitalanlagen geregelten Fondsvertriebs aus aufsichts- und privatrechtlicher Sicht. Es werden dabei die Rahmenbedingungen des Vertriebs anhand der wichtigsten kollektiven Kapitalanlage, des vertraglichen Anlagefonds, aufgezeigt. Beim Direktvertrieb und beim Vertrieb durch Dritte besteht ein Geflecht von gewerbepolizeilichen Vorschriften und privatrechtlichen Normen, die von den involvierten Parteien beachtet werden müssen. Der Fokus des Beitrags liegt deshalb sowohl auf der gewerbepolizeilichen Aufsicht über die kollektiven Kapitalanlagen als auch auf den (vertraglichen) Rechtsbeziehungen zwischen den Anbietern von kollektiven Kapitalanlagen und deren Erfüllungsgehilfen einerseits und den Anlegern andererseits. Entsprechend der Behandlung des Themas in dieser Zeitschrift werden auch die Grundlagen der kollektiven Kapitalanlagen dargestellt.
Inhaltsübersicht
- A. Einleitung
- B. (Rechts-)Grundlagen des Vertriebs
- C. Parteien des Vertriebs von vertraglichen Anlagefonds
- I. Anleger
- II. Fondsleitung
- III. Depotbank
- IV. Vertreter ausländischer Anlagefonds
- V. Vertriebsträger
- D. Darstellung der einzelnen Rechtsverhältnisse beim Vertrieb von vertraglichen Anlagefonds
- E. Entschädigung des Vertriebsträgers
- F. Ausblick
A. Einleitung
I. Ausgangslage
Produzenten, die kollektive Kapitalanlagen «herstellen», können Anteile der kollektiven Kapitalanlage selbst vertreiben. Bei diesem Direktvertrieb – d. h. der Platzierung der kollektiven Kapitalanlage am Mark bzw. bei der entsprechenden Zielgruppe durch eigenes Personal via Schalter, Telefon, Internet etc. – haben sie sämtliche Vorkehrungen zu treffen, die notwendig sind, um…