Direkt zum Inhalt

Aus der Zeitschriftrecht 5/2011 | S. 193–203Es folgt Seite №193

Völkerrecht und nationales Recht in der Auslegung am Beispiel der UNO-Frauenrechtskonvention CEDAW

Die traditionellen verfassungsmässigen Individualrechte werden zunehmend durch internationale Konzeptionen überlagert. Die von der Schweiz verfolgte Praxis, vor der Ratifikation von Völkerrecht das nationale Recht anzupassen, vermag wegen der Dynamik des internationalen Rechts nicht alle Divergenzen zu beheben. Das Verhältnis von Völkerrecht und nationalem Recht verdient deshalb besondere Aufmerksamkeit, vor allem wo Regelungsgegenstände international stärker im Fokus stehen als im schweizerischen Recht (z.B. bei Sozialrechten und im Diskriminierungsschutz). Es ist unumgänglich, für die Auslegung auf Besonderheiten des internationalen wie des nationalen Rechts einzugehen und deren Verschränkung Rechnung zu tragen. Der vorliegende Artikel liefert einen Beitrag hierzu am Beispiel der CEDAW.

Einleitung

Die Forderung nach Geschlechtergleichheit ist aus der historischen Erfahrung der Frauen gewachsen, die Herabsetzungen erfahren haben. Sie zielt normativ auf eine menschenrechtswürdige Anerkennung der Frauen, um ihnen die autonome Gestaltung ihres eigenen Lebens ohne Einschränkungen aufgrund ihrer Geschlechterrolle zu sichern, und sie will in der Umsetzung die rechtliche und faktische…

[…]