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Aus der Zeitschriftrecht 1/2016 | S. 55–63Es folgt Seite №55

Die Abnahme des Führerausweises durch die Polizei (Art. 54 SVG)

Das vergessene Konzept – oder: Back to the Roots

Art. 54 SVG ermächtigt die Polizei unter bestimmten Voraussetzungen, den Führerausweis an Ort und Stelle abzunehmen. Hierbei handelt es sich noch nicht um eine Verfügung, sondern um einen Realakt, dem aber von Gesetzes wegen die Wirkung eines Ausweisentzugs zukommt. Der vorliegende Beitrag beleuchtet rechtsdogmatische und praxisrelevante Fragen im Zusammenhang mit dieser polizeilichen Massnahme. Insbesondere geht er der Frage nach, ob eine solche Massnahme im Vorfeld eines späteren Warnungsentzugs überhaupt zulässig ist.

I. Einleitung und Ausgangslage

Unter der Marginalie «Besondere Befugnisse der Polizei» sieht Art. 54 SVG verschiedene Tatbestände vor, in denen die Polizei dem Fahrzeugführer den Führerausweis auf der Stelle abnehmen kann oder sogar abnehmen muss. Diese Tatbestände sind – wie es bereits die Botschaft des Bundesrats zum Entwurf des SVG festgehalten hat – «die Ausführung des allgemeinen Grundsatzes (…),…

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