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Aus der Zeitschriftrecht 6/2012 | S. 176–183Es folgt Seite №176

Geplante Obsoleszenz

Kennen Sie das Problem, dass das gekaufte Produkt gerade nach Ablauf der Garantie den Geist aufgibt? Hatten Sie auch schon den Verdacht, dass das Lebensende eines Produktes im Produkt selber schon angelegt war? Die geplante Obsoleszenz steht für das Phänomen, dass Hersteller in ihre Produkte wissentlich und willentlich eine zeitliche «Sollbruchstelle» einbauen, um den Absatz anzukurbeln. Im nachfolgenden Aufsatz zeigt Rechtsanwalt PD Dr. Arnold F. Rusch LL.M., wie diesem Phänomen rechtlich beizukommen ist.

I. Problemstellung

Geplante Obsoleszenz steht für die Herstellung von Gütern mit künstlich verkürzter Lebensdauer (von lat. obsolescere, sich abnützen, veralten). Dieses Phänomen geht einher mit einer Ressourcenverschwendung und kennt deshalb eine überwiegend schlechte Reputation. Doch nicht alle Fälle geplanter Obsoleszenz sind schlecht oder Resultat einer Verschwörung gegen die Verbraucher. Es…

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