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Heft Nr. 2

29. Mai 2012

Abhandlungen
Amerikanisierung, Europäisierung sowie Internationalisierung im schweizerischen (Wirtschafts-)Recht
S. 37
Wirtschaftsrecht ist internationales Recht! Kein Schweizer Jurist kann heutzutage effizient tätig sein ohne entsprechende Sensibilisierung. Ausländisches Recht hat mannigfache Spuren im Schweizer Recht hinterlassen. Die frühere «Amerikanisierung» wird in der Zwischenzeit erheblich konkurrenziert durch eine «Europäisierung» unter Dominanz der EU – bald gehören Stichworte wie etwa «EU-Kompatibilität» oder «autonomer Nachvollzug von EU-Recht» oder «europarechtskonforme Auslegung» zum Standardwissen der Juristen in der Schweiz. Und die «Internationalisierung» geht angesichts von Organisationen wie OECD, WTO, IMF usw. zügig weiter – die Herausforderungen für die schweizerischen Juristen nehmen zu!
Schutz des sportlichen Wettbewerbs durch das Lauterkeitsrecht am Beispiel des Dopingmissbrauchs
S. 56
Häufig berichten die Medien über spektakuläre Dopingskandale, speziell im Radsport oder in der Leichtathletik. Eine der kuriosesten Rechtfertigungen lieferte kürzlich der spanische Weltklasseradfahrer Alberto Contador, der bei seinem Triumph an der Tour de France 2010 gedopt gewesen sein soll. Seiner Behauptung nach soll ein kontaminiertes Stück Kalbfleisch die einwandfrei nachgewiesenen Reste von Clenbuterol, ein auf der Dopingliste figurierendes Asthmamittel, erklären. Der Beitrag zeigt auf, dass Dopingmissbrauch als wettbewerbsrelevante Manipulation lauterkeitsrechtlicher Beurteilung unterliegen muss und unter mehrere Tatbestandsvarianten des UWG subsumiert werden kann. Die daraus folgenden Konsequenzen sind erheblich: Die in ihren wirtschaftlichen Interessen bedrohten Personen können sowohl Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche als auch Schadenersatz- bzw. Genugtuungsansprüche geltend machen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, den Fehlbaren strafrechtlich verfolgen zu lassen.
Whistleblowing - Lage in der Schweiz
S. 65
Am 12. Dezember 2011 hat das Bundesgericht die Beschwerde zweier ehemaliger Mitarbeiterinnen des Zürcher Sozialdepartements, welche im Jahre 2007 der Wochenzeitung «Die Weltwoche» vertrauliche Informationen über missbräuchliche Bezüge von Sozialhilfegeldern zugespielt hatten, abgewiesen und damit die Verurteilung wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses bestätigt. Leider hat es das Bundesgericht in seinem Entscheid versäumt, klare rechtliche Leitplanken festzulegen und Rechtssicherheit für zukünftige potenzielle Whistleblower zu schaffen. Zudem birgt der Schuldspruch der beiden erwähnten Whistleblowerinnen grosse Gefahr, dass Meldungen von Missständen in Zukunft gänzlich ausbleiben werden. Im Folgenden geht es insbesondere darum, die Spannungsfelder und Probleme des Whistleblowings in der Schweiz darzulegen und mögliche Lösungsansätze aufzuzeigen, um das Whistleblowing auch in der Schweiz auf eine solide und effiziente rechtliche Grundlage zu stellen.
Eckpunkte der bisherigen bundesgerichtlichen AGB-Geltungskontrolle
S. 80
Mit dem revidierten Art. 8 UWG hat der Gesetzgeber die Tür für eine richterliche Inhaltskontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Verträgen mit Konsumentinnen und Konsumenten geöffnet. Im nachfolgenden Beitrag werden die Eckpunkte der bisherigen AGB-Geltungskontrolle rekapituliert, welche das Bundesgericht in einer über hundertjährigen Praxis definiert hat. Namentlich an den dabei entwickelten Grundsätzen über geschäftsfremde und die übernehmende Partei belastende Klauseln wird sich die Praxis auch bei der ab Mitte 2012 möglichen Inhaltskontrolle orientieren können.
Die AGB-Kontrolle gemäss dem revidierten Art. 8 UWG - Anmerkungen zum intertemporalen Recht
S. 86
Am 1. Juli 2012 tritt der revidierte Art. 8 UWG in Kraft – eine Bestimmung mit potenziell weitreichenden Auswirkungen auf die Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in der Schweiz. Während zur Auslegung dieser Bestimmung Stellungnahmen in hoher Kadenz veröffentlicht werden, hat die (Vor-)Frage nach deren zeitlicher Anwendbarkeit bislang wenig Beachtung gefunden. Der nachfolgende Artikel widmet sich dem praktisch bedeutsamen Thema, nach welchem Recht AGB, die unter Herrschaft des alten Rechts Vertragsgegenstand geworden sind, nach dem 1. Juli 2012 zu beurteilen sind.
Rechtsprechung
Bemerkungen zum Urteil des Bundesgerichts betreffend Kündigung bei rechtsmissbräuchlicher Untervermietung
S. 90