Direkt zum Inhalt

Heft Nr. 6

13. Dezember 2012

Abhandlungen
Zur Einschränkung des Teilnahmerechts des Beschuldigten an der Einvernahme Mitbeschuldigter
S. 143
Die Parteirechte der beschuldigten Person stellen im Untersuchungsverfahren nach der schweizerischen StPO ein Gegengewicht zur starken Stellung der Staatsanwaltschaft dar. Ob und in welchem Ausmass sie eingeschränkt werden können, darüber sind kantonale Obergerichte verschiedener Meinung; das gilt insbesondere für das Recht auf Teilnahme an Beweiserhebungen nach Art. 147 StPO: Darf die noch nicht vernommene beschuldigte Person von der ersten Einvernahme des Mitbeschuldigten ausgeschlossen werden? Der Beitrag nimmt diese Diskussion auf und gelangt zum Ergebnis, dass in Ausnahmefällen ein Ausschluss zulässig sein muss.
Gerichtsstands- und Rechtswahlklauseln im grenzüberschreitenden Bankgeschäft mit Privatkunden
S. 157
Mit Inkrafttreten des revidierten Lugano-Übereinkommens wurde der Anwendungsbereich der Zuständigkeitsvorschriften für Konsumenten (Art. 15 ff. LugÜ) deutlich ausgeweitet. Dies hat insbesondere zur Konsequenz, dass schweizerische Banken im Bereich des Privatkundengeschäfts leichter als bisher am ausländischen Wohnsitz ihrer Kunden eingeklagt werden können und ihr Verhalten dann unter Umständen nach dem Heimatrecht des jeweiligen Kunden statt nach schweizerischem Recht beurteilt wird. Die daraus resultierende Rechtsunsicherheit kann bis zu einem gewissen Punkt durch organisatorische Massnahmen im grenzüberschreitenden Privatkundengeschäft reduziert werden; ein Restrisiko lässt sich jedoch nicht ausschliessen.
Beweisrecht - die Last mit dem Beweis(en)
S. 168
Die immense Bedeutung des Beweises bzw. Beweisens ergibt sich bereits aus den Grundregeln des materiellen und des Prozessrechts: Wer nicht beweisen kann, was er geltend macht, hat verloren. Das Beweisrecht ist aber nicht nur von grosser Bedeutung, es ist auch komplex: Wer trägt die Beweislast? Welcher Beweisgrad ist zu erreichen? Wer beschafft die Beweise? Die vorliegende Arbeit will Einblicke geben und aufzeigen, wie das Thema Beweis verschiedenen Verfahrensarten (Zivilverfahren, Verwaltungsrecht, Sozialversicherungen) seinen Stempel aufdrückt. Im Sinne einer Vertiefung wird auch zu Themen wie dem Gegenbeweis oder der Offizialmaxime Stellung genommen.
Geplante Obsoleszenz
S. 176
Kennen Sie das Problem, dass das gekaufte Produkt gerade nach Ablauf der Garantie den Geist aufgibt? Hatten Sie auch schon den Verdacht, dass das Lebensende eines Produktes im Produkt selber schon angelegt war? Die geplante Obsoleszenz steht für das Phänomen, dass Hersteller in ihre Produkte wissentlich und willentlich eine zeitliche «Sollbruchstelle» einbauen, um den Absatz anzukurbeln. Im nachfolgenden Aufsatz zeigt Rechtsanwalt PD Dr. Arnold F. Rusch LL.M., wie diesem Phänomen rechtlich beizukommen ist.
Die Verurteilung Unschuldiger
S. 184