Direkt zum Inhalt

Aus der Zeitschriftrecht 4/2013 | S. 182–194Es folgt Seite №182

Die völkerrechtlichen Immunitäten von Staatsoberhäuptern und anderen Staatsvertretern

Am Beispiel des Nezzar-Falls

Vor knapp einem Jahr fällte das Bundesstrafgericht einen in zweierlei Hinsicht wichtigen Entscheid für die völkerrechtlichen Immunitäten von Staatsoberhäuptern und anderen Staatsvertretern. Es befand einerseits, dass amtierende Verteidigungsminister neben der Triade bestehend aus Staatsoberhaupt, Regierungschef und Aussenminister ebenfalls in den Genuss der absoluten Immunität ratione personae vor fremder Gerichtsbarkeit kommen. Andererseits entschied es, dass dem ehemaligen Verteidigungsminister Algeriens, Khaled Nezzar, keine Immunität ratione materiae für Kriegsverbrechen im Strafverfahren eines anderen Staates zusteht. Der vorliegende Beitrag diskutiert diese beiden Erwägungen. Während der Aufhebung der Immunität ratione materiae im Bereich von Völkerrechtsverbrechen beizupflichten ist, sollte der Kreis der Amtsträger, welche von der Immunität ratione personae profitieren, eng gefasst werden.

A. Einleitung

Am 25. Juli 2012 befand das Bundesstrafgericht in einem wegweisenden Entscheid, dass dem ehemaligen Verteidigungsminister Algeriens, Khaled Nezzar, vor der schweizerischen Gerichtsbarkeit keine Immunität für Kriegsverbrechen zukommt.1 Bereits vor Ausbruch des Bürgerkrieges erlebte Algerien in den 1980er-Jahren eine Phase der politischen und gesellschaftlichen Instabilität. Diese…

[…]