Anwendbarkeit des Wettbewerbsrechts auf gemeinnützige Organisationen
Trotz der begrifflich unterschiedlichen Anknüpfung im Kartell-, Preisüberwachungs- und Lauterkeitsrecht bezieht sich der persönliche Geltungsbereich der wettbewerbsrechtlichen Gesetze letztlich auf ein selbständiges und marktbezogenes wirtschaftliches Verhalten mit Wettbewerbsrelevanz. Es stellt sich damit für gemeinnützige Organisationen die Frage, wann ihr Verhalten ausnahmsweise diese Voraussetzungen erfüllt und dem Wettbewerbsrecht untersteht.
Inhaltsübersicht
- I. Einführung
- II. Grundlegende Unterscheidungen
- III. Beschränkung des Anwendungsbereichs der wettbewerbsrechtlichen Regulierung auf wirtschaftliche Tätigkeiten
- IV. Charakteristika eines wettbewerbsrechtlich relevanten Verhaltens
- V. Wettbewerbsrechtlich relevantes Verhalten gemeinnütziger Organisationen
- 1. Gemeinnützige Organisationen als Unternehmensträger und Unternehmensvereinigungen
- 2. Gemeinnützige Organisationen als professionalisierte Organisationen
- 3. Gemeinnützige Organisationen als Auftraggeber wirtschaftlich handelnder Dritter
- 4. Gemeinnützige Organisationen als Förderer fremden Wettbewerbs
- 5. Gemeinnützige Organisationen als Anbieter sonstiger geldwerter Leistungen im Wettbewerb
- VI. Fazit
I. Einführung
Das Wettbewerbsrecht setzt mit dem Kartellgesetz (KG), dem Preisüberwachungsgesetz (PüG) und dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) Rahmenbedingungen für den wirtschaftlichen Wettbewerb. Dieser soll durch entsprechende Verbote vor ungerechtfertigten Beschränkungen, preisbezogenen Missbräuchen und unlauteren Verhaltensweisen geschützt werden. Dabei geht es jeweils nur um eine…