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Aus der Zeitschriftrecht 2/2019 | p. 127–137Es folgt Seite №127

Anwendbarkeit des Wettbewerbsrechts auf gemeinnützige Organisationen

Trotz der begrifflich unterschiedlichen Anknüpfung im Kartell-, Preisüberwachungs- und Lauterkeitsrecht bezieht sich der persönliche Geltungsbereich der wettbewerbsrechtlichen Gesetze letztlich auf ein selbständiges und marktbezogenes wirtschaftliches Verhalten mit Wettbewerbsrelevanz. Es stellt sich damit für gemeinnützige Organisationen die Frage, wann ihr Verhalten ausnahmsweise diese Voraussetzungen erfüllt und dem Wettbewerbsrecht untersteht.

I. Einführung

Das Wettbewerbsrecht setzt mit dem Kartellgesetz (KG), dem Preisüberwachungsgesetz (PüG) und dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) Rahmenbedingungen für den wirtschaftlichen Wettbewerb. Dieser soll durch entsprechende Verbote vor ungerechtfertigten Beschränkungen, preisbezogenen Missbräuchen und unlauteren Verhaltensweisen geschützt werden. Dabei geht es jeweils nur um eine…

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