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Aus der Zeitschriftrecht 6/2014 | S. 241–256Es folgt Seite №241

Geltung und Tragweite der Verfahrensgarantien bei Realakten – zum unausgeschöpften Potenzial von Art. 29 BV

Während gestützt auf Art. 25a VwVG nunmehr auch gegen Realakte (nachträglicher) Rechtsschutz eingefordert werden kann, hat sich das Bundesgericht bislang nicht für eine Geltung der verfassungsrechtlichen Mindestgarantien prozeduraler Gerechtigkeit im Vorfeld behördlicher Tathandlungen ausgesprochen. Der vorliegende Beitrag beleuchtet zunächst den Stand von Rechtsprechung und Literatur zum verfahrensgrundrechtlichen Schutz bei Realakten. Anschliessend wird gestützt auf eine Analyse der Geltungskriterien von Art. 29 BV nach entsprechenden Schutzbedürfnissen im Vorfeld von einseitigen Realakten sowie informellen Absprachen gefragt.

1. Ausgangslage

1.1 Fokussierung auf den nachträglichen Rechtsschutz

1.1.1 Gesetzgebung

Seit dem 1. Januar 2007 eröffnet Art. 25a VwVG2 die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen3 eine Verfügung über einen Realakt4 zu erlangen, welche als Anfechtungsobjekt den Zugang zum Verwaltungsrechtsschutz öffnet. Gegenstand der Verfügung bildet nicht der strittige Realakt selbst, sondern eine der in Abs…

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