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Heft Nr. 4

28. Juli 2014

Abhandlungen
Von der Europa über die Justitia zur Helvetia?
S. 145
Der Tatbestand der direkten Geschlechterdiskriminierung i.S.v. Art. 3 Abs. 1 GlG setzt zunächst eine Ungleichbehandlung von gegengeschlechtlichen Vergleichspersonen voraus. Im Regelfall kann die erforderliche Ungleichbehandlung durch Heranziehung einer real existierenden (aktuellen oder früheren) Vergleichsperson denn auch ohne Weiteres belegt werden. Was aber hat in denjenigen Konstellationen zu gelten, in welchen dies nicht möglich ist? Stösst die Sanktionierung direkter Diskriminierungen bereits dort an ihre Grenzen, wo keine real existierenden, gegengeschlechtlichen Vergleichspersonen zur Verfügung stehen oder darf diesfalls behelfsweise auf eine hypothetische Vergleichsperson abgestellt werden? Diesen Fragen wird im Folgenden nachgegangen.
Subjektive Rechtfertigungselemente im Haftpflichtrecht
S. 149
Ist es für die Anwendung von Rechtfertigungsgründen relevant, ob der Schädiger die rechtfertigende Sachlage erkannte und mit dem Willen handelte, den entsprechenden Rechtfertigungsgrund in Anspruch zu nehmen? Während diese Frage im Strafrecht ausführlich diskutiert wird, ist sie in der haftpflichtrechtlichen Literatur bislang kaum behandelt. Der vorliegende Beitrag nimmt sich dieser Thematik an und bejaht das Erfordernis subjektiver Rechtfertigungselemente auch für das Haftpflichtrecht.
Regulierung von Klimarisiken im arktischen Ökosystem
S. 165
Der Klimawandel verursacht eine neue Art von Umweltrisiken. Die Erhaltung fragiler Ökosysteme, z.B. der Arktis, setzt eine wirksame Regulierung solcher Risiken voraus. Als Konsequenz wird das Recht vor neue Herausforderungen gestellt, indem es Antworten auf die Frage zu finden hat, auf welche Weise Klimarisiken nachhaltig und in Einklang mit ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Interessen begegnet werden kann.
Sanierungen von Kapitalgesellschaften: Wann und wie kann oder muss saniert werden?
S. 175
Kapitalgesellschaften – insbesondere AG sowie GmbH – können in finanzielle Krisen geraten, die ihren Weiterbestand infrage stellen; allgemeine Aussagen sind kaum möglich, sodass der Einzelfall entscheidet. Im Wesentlichen sind drei Krisenszenarien zu unterscheiden, nämlich Bilanzverluste, Kapitalverluste sowie Überschuldungen. Je nach finanzieller Krise sind andere Interessenten – konkret: Gesellschafter oder Gläubiger – gefährdet, was Auswirkungen auf Sanierungsmöglichkeiten hat. Verwaltungsräte, die solche Fragen nicht kompetent zu beantworten vermögen, riskieren persönliche Verantwortlichkeit.
Rechtsprechung
EGMR-Entscheid Al-Dulimi et Montana Management Inc. c. Suisse
S. 186
Orientierung
«Avenir Familles!»
S. 195