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Aus der Zeitschriftrecht 1/2016 | S. 30–46Es folgt Seite №30

Mitwirkungspflichten nach Art. 29 FINMAG – zulässige Grenze strafprozessualer Selbstbelastungsfreiheit?

Die FINMA muss zur effizienten Erfüllung ihrer regulierenden Aufgaben auf alle hierfür relevanten Informationen zugreifen können. Aus diesem Grunde bestehen weitreichende Mitwirkungspflichten der Finanzmarktakteure gegenüber der FINMA, deren Nichtbeachtung mit teils einschneidenden Sanktionen geahndet werden kann. Beziehen sich diese Pflichten auf strafrechtlich belastende Informationen, so kann dies zu einem Normkonflikt mit der strafprozessualen Selbstbelastungsfreiheit der Finanzmarktakteure führen, den es sachgerecht aufzulösen gilt.

I. Einleitung

Nach der Finanzkrise, die im Sommer 2007 als US-Immobilienkrise begann und sich anschliessend zur schwersten globalen Finanzkrise seit den 1930er-Jahren auswuchs,1 sah sich der Schweizer Gesetzgeber gezwungen, regulierend in den Finanzmarkt einzugreifen. In der Konsequenz wurde – parallel zur Ausweitung des Strafrechts gegenüber Unternehmen – das Finanzmarktaufsichtsrecht verschärft.2

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