Grundzüge der Rechtsmittel der Schweizerischen Strafprozessordnung
Das Rechtsmittelsystem der Schweizerischen Strafprozessordnung bringt für kaum einen Kanton revolutionäre Neuerungen. Es basiert auf der Trias von Berufung, Beschwerde und Revision. Im Einzelnen gibt es allerdings doch grössere und kleinere Abweichungen, deren Kenntnis für erfolgreiches Prozessieren entscheidend sein kann. Das Schwergewicht des Beitrages liegt auf dem primären Rechtsmittel der Berufung; sie erfährt eine ausgedehnte Darstellung. Ebenfalls eingehend wird die Beschwerde behandelt, vor allem mit Blick auf die anfechtbaren Entscheide. Die Ausführungen zur Revision sind dagegen kurz gehalten.
Inhaltsübersicht:
- I. Gegenstand des Beitrags
- II. Begriff der Rechtsmittel und Reichweite der Rechtsmittel nach der StPO; Abgrenzung von weiteren Rechtsbehelfen
- III. Wesentliche Leitlinien des Rechtsmittelsystems der StPO
- IV. Kurze Hinweise zu allgemeinen Grundsätzen der Rechtsmittel, Art. 378–392
- V. Berufung, Art. 398 ff.
- VI. Beschwerde, Art. 393 ff.
- VII. Revision, Art. 410 ff.
- VIII. Schnittstellen zu den Rechtsmitteln ans Bundesgericht nach Bundesgerichtsgesetz
I. Gegenstand des Beitrags
Prozessgesetze mögen zwar je nach ihrer Ausrichtung (Zivil-, Straf- oder Verwaltungsverfahrensgesetze) bezüglich Inhalt und Systematik recht unterschiedlich daherkommen. Sie stimmen jedoch insofern praktisch immer überein, als sich – im Regelfall am Schluss der entsprechenden Erlasse – die Bestimmungen über die Rechtsmittel finden. Dies gilt auch für die Schweizerische…