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Aus der Zeitschriftrecht 5/2014 | S. 210–217Es folgt Seite №210

Die Schwarze Liste der FATF – was droht der Schweiz wirklich?

Im Februar 2012 verabschiedete die Financial Action Task Force on Money Laundering (FATF) ihre revidierten Empfehlungen zur Bekämpfung der Geldwäscherei. Die daraufhin entbrannten Debatten sowohl beim Vernehmlassungsverfahren als auch in den eidgenössischen Räten im Hinblick auf die Botschaft des Bundesrates zeigen auf, wie schwer sich der Gesetzgeber mit der Umsetzung tut. Im Frühjahr 2016 wird die FATF ein Länderexamen in der Schweiz durchführen. Sollte die Schweiz bis dahin die Empfehlungen nicht ausreichend umgesetzt haben, droht ihr der Eintrag auf der Schwarzen Liste der FATF.

A. Einleitung

Im Februar 2012 revidierte die Financial Action Task Force on Money Laundering (FATF) ihre Empfehlungen zur Bekämpfung der Geldwäscherei. Daraufhin leitete der Bundesrat entsprechende Umsetzungsarbeiten ein und verabschiedete nach durchgeführter Vernehmlassung am 13. Dezember 2013 die Botschaft zur Umsetzung der revidierten Empfehlung zuhanden der eidgenössischen Räte. Der Ständerat…

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