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Aus der Zeitschriftrecht 4/2014 | S. 149–164Es folgt Seite №149

Subjektive Rechtfertigungselemente im Haftpflichtrecht

Ist es für die Anwendung von Rechtfertigungsgründen relevant, ob der Schädiger die rechtfertigende Sachlage erkannte und mit dem Willen handelte, den entsprechenden Rechtfertigungsgrund in Anspruch zu nehmen? Während diese Frage im Strafrecht ausführlich diskutiert wird, ist sie in der haftpflichtrechtlichen Literatur bislang kaum behandelt. Der vorliegende Beitrag nimmt sich dieser Thematik an und bejaht das Erfordernis subjektiver Rechtfertigungselemente auch für das Haftpflichtrecht.

A. Einleitung

Rechtfertigungsgründe wie die Notwehr oder der Notstand sind nicht nur im Strafrecht, sondern auch im Haftpflichtrecht anwendbar.1 Trotz dieser Parallelität sind Rechtfertigungsgründe – und dies erstaunt – im Haftpflichtrecht weit weiniger systematisch untersucht als im Strafrecht. Dies gilt vor allem auch für das Erfordernis subjektiver Rechtfertigungselemente. In der…

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