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Aus der Zeitschriftrecht 1/2012 | S. 35–36Es folgt Seite №35

Prof. Walther-Hug-Preise für Dissertationen des akademischen Jahres 2009/2010, zuerkannt 2011

Die Prof. Walther-Hug-Stiftung zur Förderung der rechtswissenschaftlichen Forschung zeichnet jedes Jahr eine Anzahl juristischer Dissertationen mit dem Prof. Walther-Hug-Preis aus. Die Preise sind nach Art. 5 Abs. 1 der Statuten dazu bestimmt, die Verfasser und Verfasserinnen «der besten Dissertationen aus den verschiedensten schweizerischen rechtswissenschaftlichen Forschungsgebieten» auszuzeichnen.

Dazu melden die Fakultäten am Ende eines jeden akademischen Jahres alle mit der (bzw. mit den) Bestnoten angenommenen Dissertationen der Stiftung. Diese fordert die Autorinnen und Autoren auf, ihre Arbeit einzureichen. Der Stiftungsrat (bestehend aus den Herren Bundesrichter Dr. Bernard Corboz, Präsident, bis Ende 2011; Prof. Dr. Christian Bovet, Genf; Prof. Dr. Stefan Bechtold, Zürich; Prof. Dr. Felix Bommer, Luzern; Prof. Dr. Lukas Gschwend, St. Gallen) beurteilt sodann die eingereichten Arbeiten und trifft unter den Anwärterinnen und Anwärtern eine Auslese, denen der Prof. Walther-Hug-Preis zuerkannt wird. Als «Beste der Besten» werden in der Regel Dissertationen mit ausreichendem Bezug zum schweizerischen Recht ausgezeichnet, welche die gesamte schweizerische Lehre berücksichtigen und die Erkenntnis juristischer Zusammenhänge besonders fördern, sei es, dass sie ein Thema von allgemeiner Tragweite zum Gegenstand haben oder ein spezielles Thema in einem weiten Zusammenhang behandeln. Die Überreichung der Preise erfolgt am Dissertationsort je nach Fakultät in unterschiedlichem Rahmen, z.B. an einer Promotionsfeier oder anlässlich eines anderen, festlichen Anlasses wie eines Weihnachtsessens usw.

Für Dissertationen des akademischen Jahres 2009/2010 wurden im Jahr 2011 mit Fr. 3000.– dotierte Prof. Walther-Hug-Preise wie folgt vergeben:

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