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Aus der Zeitschriftrecht 1/2014 | S. 16–26Es folgt Seite №16

Gerichtliche Fragepflicht und Untersuchungsmaxime in familienrechtlichen Verfahren

Die Schweizerische Zivilprozessordnung auferlegt dem Gericht in verschiedener Weise, die Parteien bei der Erstellung des entscheidrelevanten Sachverhalts zu unterstützen. Grundsätzlich kennt sie vier Arten einer solchen gerichtlichen Unterstützung: die allgemeine gerichtliche Fragepflicht, die verstärkte gerichtliche Fragepflicht, die eingeschränkte Untersuchungsmaxime und die uneingeschränkte Untersuchungsmaxime. Im Folgenden sollen Inhalt sowie sachlicher Anwendungsbereich dieser vier Institute dargestellt und aufgezeigt werden, wie sie im Rahmen der einzelnen familienrechtlichen Verfahren zur Anwendung gelangen und diese prägen.

A. Die gerichtliche Fragepflicht

I. Umschreibung

Im Rahmen der Verhandlungs-1 und Dispositionsmaxime2 bleibt es grundsätzlich den Parteien überlassen, worüber ein Prozess geführt wird. Dem Gericht obliegen die Rechtsanwendung3 sowie die sog. formelle Prozessleitung. Nebst dieser formellen Prozessleitung soll das Gericht aber auch für eine materiell sachgerechte Erledigung des Rechtsstreites sorgen und…

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