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Numéro 2

23. avril 2010

Études
Zu Begriff und Geschichte der Verfassung
p. 41
Der Verfassungsbegriff hat Konjunktur. Besonders im Völkerrecht ist die Konstitutionalisierung ein beherrschendes Thema. Während die Kategorie des Staates im Hinblick auf eine globalisierte Realität zunehmend zu klein erscheint, kann «Verfassung» auch in einer supranationalen oder globalisierten Form gedacht werden. Damit diese Ideen tragfähig werden, muss aber der Begriff der Verfassung geklärt werden. Dieser bezieht sich auf die politische Gewalt, welche die Verfassung ordnet und begrenzt. Im Hinblick auf die Weltverhältnisse fehlt – einstweilen – eine konzentrierte globale politische Gewalt, weshalb der Verfassungsbegriff in diesem Zusammenhang Schwierigkeiten bereitet. Er kann als Zielbegriff neu interpretiert werden, als Inbegriff einer guten Ordnung, an der die Realität zu messen ist.
Das revidierte Lugano-Übereinkommen
p. 48
Der Bundesrat setzt das revidierte Lugano-Übereinkommen auf den 1. Januar 2011 in Kraft. Mit dieser revidierten Fassung soll der Konsumentenschutz unter anderem dadurch verstärkt werden, dass der Anwendungsbereich des Verbrauchergerichtsstandes in Art. 15 revLugÜ erheblich erweitert wird. Dieser neue Artikel zum Schutze der Konsumenten ist jedoch mit diversen Unklarheiten für die Praxis verbunden. Umstritten ist insbesondere die Auslegung des Begriffs der «Ausrichtung» einer Website, was im Bereich des E-Commerce von Bedeutung ist. Nach einer Auseinandersetzung mit dem Begriff der Ausrichtung zeigen die Autoren Lösungsansätze auf, um die Fussfalle eines potenziellen Rechtsstreits in einem Mitgliedstaat der EU minimieren zu können.
Jurisprudence
Soll die verwandtenunterstützungsrechtliche Solidarität weiter gehen als die krankenversicherungsrechtliche? Und welche Tragweite haben die SKOS-Richtlinien 12/08 im Verwandtenunterstützungsrecht?
p. 55
Orientation
Datenverknüpfungen - Problematik und rechtlicher Rahmen
p. 65
Das Institut für Europarecht der Universität Fribourg organisiert zusammen mit dem eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten regelmässig zweisprachige Schweizerische Datenschutzrechtstage. Ziel dieser Tagungen ist die Einblickvermittlung in nationale und europarechtliche Normen sowie die Analyse von Problemen, welche sich bei der Anwendung dieser Regelungen ergeben. Der dritte Datenschutzrechtstag wandte sich dem Thema der Datenverknüpfungen zu. Die Referierenden untersuchten das zwischen Datenverknüpfungen und Datenschutzrecht entstehende Spannungsverhältnis und präsentierten aus unterschiedlichen Blickwinkeln Lösungsansätze. Auffällig war, dass die Vortragenden mit unterschiedlichen Definitionen des Begriffs Datenverknüpfung arbeiteten. Aus den verschiedenen Umschreibungen ergab sich als Charakteristikum von Datenverknüpfungen die Verbindung von mehreren Einzeldaten.