Das revidierte Lugano-Übereinkommen
Neue Konsumentenzuständigkeiten, insbesondere im E-Commerce
Der Bundesrat setzt das revidierte Lugano-Übereinkommen auf den 1. Januar 2011 in Kraft. Mit dieser revidierten Fassung soll der Konsumentenschutz unter anderem dadurch verstärkt werden, dass der Anwendungsbereich des Verbrauchergerichtsstandes in Art. 15 revLugÜ erheblich erweitert wird. Dieser neue Artikel zum Schutze der Konsumenten ist jedoch mit diversen Unklarheiten für die Praxis verbunden…
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