Aller au contenu principal

Aus der Zeitschriftrecht 2/2010 | p. 41–47Es folgt Seite №41

Zu Begriff und Geschichte der Verfassung

Der Verfassungsbegriff hat Konjunktur. Besonders im Völkerrecht ist die Konstitutionalisierung ein beherrschendes Thema. Während die Kategorie des Staates im Hinblick auf eine globalisierte Realität zunehmend zu klein erscheint, kann «Verfassung» auch in einer supranationalen oder globalisierten Form gedacht werden. Damit diese Ideen tragfähig werden, muss aber der Begriff der Verfassung geklärt werden. Dieser bezieht sich auf die politische Gewalt, welche die Verfassung ordnet und begrenzt. Im Hinblick auf die Weltverhältnisse fehlt – einstweilen – eine konzentrierte globale politische Gewalt, weshalb der Verfassungsbegriff in diesem Zusammenhang Schwierigkeiten bereitet. Er kann als Zielbegriff neu interpretiert werden, als Inbegriff einer guten Ordnung, an der die Realität zu messen ist.

A. Einleitung

Der Begriff der Verfassung erlebt einen erstaunlichen Aufschwung. Besonders als möglicher Ersatz zum Begriff des Staates findet er in jüngster Zeit verstärktes Interesse: Während die für Politik und Recht lange zentrale Idee des Staates auf globalisierte Verhältnisse nicht recht anwendbar erscheint, scheint die Verfassung als Inbegriff für einen diesbezüglichen Ordnungsrahmen zu taugen…

[…]