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Aus der Zeitschriftrecht 1/2024 | S. 29–49Es folgt Seite №29

Revision der StPO – einige Neuerungen aus Geschädigtensicht1

Die zum 1. Januar 2024 in Kraft getretene Revision der Strafprozessordnung wirkt sich – mittelbar und unmittelbar – auf die Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen der Geschädigten aus. Neuerungen wie die materielle Beurteilung von Zivilforderungen im Strafbefehlsverfahren verändern nicht nur die Anforderungen an die Zivilklägerschaft, sondern auch manche Parallelen, Unterschiede und Analogien zum Zivilprozess gemäss ZPO. Ebenso zeigt sich, dass die Gerichtspraxis zu den revidierten Bestimmungen nicht nur Feinabstimmungen vorzunehmen, sondern auch Antworten auf einige konzeptionelle Grundfragen zu geben hat.

I. Einleitung

Auch Gesetze sind Produkte – und Produkte wollen verkauft werden. Eine Gesetzesrevision hat es da nicht leicht, erst recht nicht, wenn sie, wie die zum 1. Januar 2024 in Kraft getretene Teilrevision der StPO, einen jungen Erlass betrifft und als «Verbesserung der Praxistauglichkeit» angekündigt wird.2 Jedes Prozessgesetz ist ein Mittel zum materiellrechtlichen Zweck und seine…

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