Der Anwendungsbereich des AIG und sein Verhältnis zu anderen Erlassen
Das Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration (AIG) ist einer von mehreren Erlassen, die sich mit ausländerrechtlichen Fragen befassen. In der Praxis spielt das Verhältnis des AIG zu anderen Bundesgesetzen sowie zu völkerrechtlichen Normen mit ausländerrechtlichem Gehalt daher immer wieder eine zentrale Rolle. Dieser Beitrag geht dem Anwendungsbereich des AIG und dem Zusammenspiel mit anderen Erlassen nach.
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- II. Der Anwendungsbereich des AIG
- 1. Grundsatz: Ausländerinnen und Ausländer
- 2. Ausnahme: Schweizerinnen und Schweizer
- 3. Differenzierung: Relevanz der konkreten ausländischen Staatsangehörigkeit sowie familiärer Beziehungen
- 4. Vorrang völkerrechtlicher Verträge
- 5. Zum FZA und zum EFTA-Übereinkommen im Besonderen
- 6. Vorrang der Schengen-Assoziierungsabkommen im Besonderen
- 7. Vorrang anderer bundesrechtlicher Bestimmungen, insbesondere AsylG und BüG
- III. Fazit
I. Einleitung
Das AIG regelt die Ein- und Ausreise, den Aufenthalt sowie den Familiennachzug und die Förderung der Integration von Ausländerinnen und Ausländern in der Schweiz (Art. 1). Zudem regelt das AIG – auch wenn in Art. 1 nicht explizit erwähnt – die Beendigung des Aufenthaltes (Art. 60–82) und enthält ausführliche Bestimmungen zur Datenbearbeitung und zu Informationssystemen im Ausländerbereich …