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Aus der Zeitschriftrecht 5/2009 | S. 164–172Es folgt Seite №164

Güterrechtliche Auskunftsansprüche unter Ehegatten

Bemerkungen zu BGer 5A_72/20091

Das Bundesgericht hat sich in einem bemerkenswerten Urteil zu den ehe- und güterrechtlichen Auskunftsansprüchen eines Ehegatten bei der Verwaltung seines Vermögens durch den andern gemäss Art. 195 ZGB – einer bislang in Lehre und Praxis wenig beachteten Norm – geäussert. Dem Urteil kann zwar m.E. sowohl im Ergebnis als auch bezüglich der Begründung nicht zugestimmt werden, Es gibt aber Gelegenheit, die güterrechtlichen Auskunftsansprüche unter Ehegatten, namentlich bei der Vermögensverwaltung gemäss Art. 195 Abs. 1 ZGB und bei Geltung des Güterstandes der Gütergemeinschaft, näher zu betrachten.

A. Urteil BGer 5A_72/2009 vom 14. Mai 2009

I. Zusammenfassung des Sachverhalts

Sachverhaltlich lag dem Urteil des Bundesgerichts vom 14. Mai 2009 folgende Ausgangslage zugrunde:

Die Ehe der Ehegatten A. und B. wurde am 24. Februar 2006 durch Urteil des zuständigen Bezirksgerichts rechtskräftig geschieden; die Scheidungsklage war am 30. April 2001 anhängig gemacht worden. Die Ehegatten unterstanden dem…

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