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Aus der Zeitschriftrecht 2/2023 | S. 84–92Es folgt Seite №84

Von Ärzt:innen, Vermieter:innen und anderen potenziellen Straftäter:innen

Die Fallstricke der Förderung des rechtswidrigen Aufenthalts nach Art. 116 AIG

Das AIG bestraft die Förderung des rechtswidrigen Aufenthalts (Art. 116 Abs. 1 lit. a AIG) und verselbständigt dabei eine klassische Gehilfenschaftshandlung. Die Grenzen der Bestimmungen sind unscharf und führen gerade im Umgang mit Sans-Papiers zu einer potenziell weitreichenden Strafbarkeit. Obschon der Bereich an strafbaren Handlungen im Rahmen einer restriktiven und verfassungskonformen Auslegung eingeschränkt werden kann und sich nahe Angehörige regelmässig auf einen Rechtfertigungsgrund berufen können, besteht gesetzgeberischer Handlungsbedarf.

I. Ausgangslage

In der Schweiz leben sehr viele Personen ohne Aufenthaltsrecht mit der Absicht längeren Verbleibs (sog. Sans-Papiers).1 Die Gründe für ihre Anwesenheit sowie für den Umstand, dass sie über keine legalen Aufenthaltstitel verfügen, sind divers.2 Ihre Anwesenheit in der Schweiz stellt aber eine soziale Realität3 dar und führt natürlicherweise dazu, dass Sans-Papiers mit anderen Personen…

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