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Aus der Zeitschriftrecht 4/2007 | S. 158–165Es folgt Seite №158

Der Produktfehler und sein Nachweis

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I. Sachverhalt

Im März 2002 kaufte die Klägerin X. in einem Geschäft in Genf eine Kaffeemaschine der Marke V., Modell U. Das Gerät war im Jahr 1999 von der Y. AG zusammen mit rund 15 000 Maschinen des gleichen Modells aus Hongkong in die Schweiz importiert worden. Vor dem Export war das Gerät erfolgreich einer Qualitätskontrolle unterzogen worden. Die Gebrauchsanweisung, die dem Gerät beigefügt war,…

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