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Aus der Zeitschriftrecht 3/2007 | S. 114–122Es folgt Seite №114

Nicht staatliche Normensysteme und andere Gesetze und ihr Verhältnis zum System der staatlichen Rechtsnormen – ein Überblick**

I. Staatliche und nicht staatliche Normensysteme

Normen sind Regeln, die allen Menschen, für welche sie erlassen wurden, für bestimmte Situatio-nen (Zustände, Ereignisse) ein bestimmtes Verhalten (Tun, Unterlassen) vorschreiben («befehlen»), wobei es in der Regel um das Verhältnis zu den Mitmenschen oder zum Staat geht. Für den Juristen ganz im Vordergrund stehen dabei – abgesehen vom inter- und…

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