Direkt zum Inhalt

Aus der Zeitschriftrecht 1/2023 | S. 11–18Es folgt Seite №11

Gefährdungshaftung und unterbrochener Kausalzusammenhang

Die Verneinung der Adäquanz unter Berufung auf eine sog. Unterbrechung des Kausalzusammenhangs ist in der haftpflichtrechtlichen Judikatur vergleichsweise selten. In der jüngsten Vergangenheit gab diese Konstruktion allerdings gleich in einer ganzen Reihe von gefährdungshaftungsrechtlichen Fällen den Ausschlag für eine Anspruchsverneinung wegen groben Selbst- oder Drittverschuldens. Der nachstehende Beitrag ruft die Grundlagen einer Rechtsfigur in Erinnerung, deren Existenzberechtigung fraglich ist, und zeichnet die darauf abstellenden Entscheide in geraffter Form nach.

I. Grundsätzliches

Das Konzept des unterbrochenen Kausalzusammenhangs ist in seiner helvetischen Ausprägung – im Vergleich zu den Nachbarrechtsordnungen – heute weitgehend singulär. Es bezieht sich nach herrschendem Verständnis ausschliesslich auf die Adäquanz des Kausalzusammenhangs.1 Diese soll ausnahmsweise zu verneinen sein, wenn die «an sich» adäquate Ursache durch eine andere (ebenfalls…

[…]