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Aus der Zeitschriftrecht 2/2023 | S. 57–68Es folgt Seite №57

Gebühren(-freiheit) für Zugangsgesuche gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz des Bundes

Überlegungen zur Revision von Art. 17 BGÖ

Die Bundesversammlung hat im September 2022 eine Änderung von Art. 17 BGÖ verabschiedet. Danach sollen Gesuche um Zugang zu Dokumenten der Bundesverwaltung neu im Normalfall gebührenfrei sein. Der vorliegende Beitrag legt dar, inwiefern der Wechsel von der bisher geltenden grundsätzlichen Gebührenpflicht hin zur grundsätzlichen Gebührenfreiheit mit Blick auf den Zweck des Gesetzes und die Anliegen der Medien- und Informationsfreiheit zu begrüssen ist, und kritisiert die eingefügte Ausnahmeregelung für besonders aufwendige Gesuche mit Blick auf die abschreckende Wirkung von Gebühren.

I. Einleitung

Mit dem Inkrafttreten des Öffentlichkeitsgesetzes des Bundes (BGÖ)1 im Jahr 2006 wurde auf Gesetzesebene der Wechsel vom Grundsatz der Geheimhaltung zum Prinzip der Öffentlichkeit der Verwaltung vollzogen.2 Während zuvor das Handeln der Verwaltung als grundsätzlich geheim galt und ein Anspruch auf Einsicht in amtliche Dokumente nur in bestimmten ausgewählten Fällen bestand, gewährt Art…

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