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Numéro 3

1. septembre 2020

Études
Die Kontrolle ausländischer Direktinvestitionen in der EU
p. 141
Angesichts der «Made in China 2025»-Strategie der chinesischen Regierung sowie der fehlenden Reziprozität beim Marktzugang zwischen der EU und China war in den letzten Jahren der Ruf nach einer schärferen Investitionskontrolle immer lauter geworden. Mit dem Erlass der VO (EU) 2019/4521 hat sich die EU in einem ersten Schritt für eine minimalinvasive Rahmenverordnung und gegen ein zentralisiertes Kontrollverfahren nach US-amerikanischem Vorbild entschieden. Der vorliegende Beitrag befasst sich mit der Frage, ob die VO (EU) 2019/452 den Anforderungen an einen unionsrechtlichen Rahmen für die Überprüfung von ausländischen Direktinvestitionen (FDI) gerecht wird.
Zum Verhältnis der Verarbeitung (Art. 726 Abs. 1 ZGB) zur Verbindung und Vermischung (Art. 727 Abs. 1 ZGB) - eine methodische Untersuchung
p. 156
Ein Sachverhalt kann sowohl den Tatbestand der Verarbeitung (Art. 726 Abs. 1 ZGB) wie auch denjenigen der Verbindung und Vermischung (Art. 727 Abs. 1 ZGB) verwirklichen. Die herrschende Lehre nimmt diesfalls an, dass Art. 726 Abs. 1 ZGB als lex specialis Art. 727 Abs. 1 ZGB vorgehe. Diese Ansicht wird im vorliegenden Beitrag mit einer Untersuchung der methodologischen Grundlagen des Lex-specialis-Grundsatzes widerlegt. Über eine teleologische Betrachtung wird sodann eine neue – von der herrschenden Lehre abweichende – Meinung erarbeitet, wonach sich die Normen unterschiedlich zu den Elementen «Arbeit» und «Sache» äussern, weshalb im Ergebnis von einer Stufenfolge auszugehen ist.
Beschlussfassung im schriftlichen Verfahren
p. 168
Gesetzesreform «zum verbesserten Schutz gewaltbetroffener Personen» aus strafrechtlicher Sicht
p. 173
Mit der «Corona-Krise» fürchtete man als eine negative Nebenwirkung einen Anstieg gewalttätiger Übergriffe innerhalb der Familie. Die Diskussion nach der adäquaten staatlichen Reaktion auf häusliche Gewalt begann aber natürlich lange vor der Krise und wird auch in der Zukunft weitergehen. Die am 1. Juli 2020 in Kraft getretene Gesetzesreform zum verbesserten Schutz gewaltbetroffener Personen verändert auch die strafrechtlichen Rahmenbedingungen. Das hat Folgen für die Strafverfolgungsbehörden, insbesondere die Staatsanwaltschaft. Schwerpunkt der folgenden Abhandlung ist der revidierte Art. 55a StGB, dem zwei Alternativvorschläge gegenübergestellt werden. Im Zentrum steht die Frage: Was ändert sich für die Strafverfolgungsbehörden?
Zur Wahrnehmung berechtigter Interessen im Strafrecht
p. 186
Seit Langem anerkennt das BGer den aussergesetzlichen Rechtfertigungsgrund der Wahrnehmung berechtigter Interessen im Strafrecht; seine Voraussetzungen und Tragweite sind allerdings noch nicht eindeutig geklärt. Gleichzeitig sind gesetzgeberische Bemühungen im Gang, den Rechtfertigungsgrund im Strafgesetzbuch zu kodifizieren. Der vorliegende Beitrag versucht, die Rechtsfigur der Wahrnehmung berechtigter Interessen anhand von Rechtsprechung und Lehre zu konkretisieren.
Ich werde Jurist. Was bedeutet das heute in der Schweiz eigentlich?
p. 196
Die Betätigungsfelder und Berufswünsche von Juristen und Juristinnen sind heute heterogener als je zuvor – Anwalt, Amtsdirektor, General Counsel, Compliance Officer etc. Wie sehen eigentlich die möglichen Wege zum jeweiligen Berufsziel in der Schweiz aus? Welche Einstiegsmöglichkeiten gibt es? Worin bestehen die Unterschiede zwischen den verschiedenen Ausbildungsgängen und für welche Tätigkeit ist welche Ausbildung zielführend? Der folgende Beitrag gibt einen aktuellen Überblick und zeigt Probleme auf, die bezüglich der Kombination von Angeboten auftauchen können, und insbesondere das Erreichen der persönlichen Ziele gefährden können.
En point de mire
Schweizerische Bundesanwaltschaft - Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende
p. 213
Seit Jahren steht die Bundesanwaltschaft in den Schlagzeilen. Zufall oder systembedingt? Mit der 2002 in Kraft getretenen sogenannten Effizienzvorlage, der Verlagerung der Strafverfolgungskompetenzen von den Kantonen hin zum Bund, sollte den neuen Formen der Kriminalität, namentlich dem organisierten Verbrechen, Paroli geboten werden. Nach bald 20 Jahren erweist sich die letztlich auf dem Glauben an eine eidgenössische Wunderbehörde beruhende «Effizienzvorlage» als teurer Flop. Dazu ein Experte: «Wo Sie hinschauen, hat es Baustellen, und niemand ist in der Lage oder willens einzugreifen.»