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Numéro 2

29. mai 2020

Études
Die Praxis zu den Mitwirkungspflichten im Verwaltungsverfahren
p. 57
Die Mitwirkungspflichten der Parteien sind das wichtigste Untersuchungsmittel der Verwaltungsbehörden. In der Regel sind die verwaltungsrechtlichen Mitwirkungspflichten prozessuale Lasten, deren Verletzung lediglich zu einer prozessualen Schlechterstellung führt. Der vorliegende Beitrag zeigt anhand der Praxis auf, in welchen Verwaltungsverfahren Mitwirkungspflichten bestehen, unter welchen Voraussetzungen diese als verletzt gelten und wie sich die prozessuale Schlechterstellung der säumigen Partei auf den Prozess der Sachverhaltsfeststellung – und damit den Verwaltungsentscheid – auswirkt.
Grundlagen und Anwendungsbereich der Inhaltskontrolle von allgemeinen Geschäftsbedingungen
p. 73
Dieser Beitrag thematisiert die Inhaltskontrolle allgemeiner Geschäftsbedingungen durch Gesetzgeber und Gerichte. Nach Darstellung der Schutzzwecke und Regelungsansätze der Inhaltskontrolle wird untersucht, welche Konsequenzen daraus für den Anwendungsbereich derselben resultieren. Dem Beitrag liegt ein rechtsökonomischer, rechtshistorischer und rechtsvergleichender Forschungsansatz zugrunde. Im Ergebnis zeigt sich, dass aus dieser Perspektive keine zwingenden Gründe angeführt werden können, wonach der liberale Regelungsansatz der Schweiz einem stärkeren regulatorischen Eingriff weichen sollte.
Beweisverwertungsverbote nach privater Beweiserlangung - wann bzw. unter welchen Voraussetzungen dürfen rechtswidrig durch Private erlangte Beweismittel im Strafverfahren verwertet werden?
p. 90
Vor dem Hintergrund der rasanten Verbreitung von Smartphones, Dashcams und anderen hochleistungsfähigen Aufzeichnungsgeräten hat die Beweiserlangung durch Private eine zunehmende praktische Bedeutung erlangt. Die Frage, unter welchen Voraussetzungen von Privaten erlangte Beweise einem Verwertungsverbot unterliegen, wird, soweit es um privatautonomes Handeln Privater geht, in der StPO nicht geregelt. Nach h.M. sind Beweise, die Private auf rechtswidrige Art und Weise erlangt haben, nur dann verwertbar, wenn das infrage stehende Beweismittel von den Strafbehörden auf legalem Wege hätte erlangt werden können (Hypothese legaler staatlicher Beweiserlangung) und kumulativ dazu eine Abwägung ergibt, dass das Interesse an der Verwertung des infrage stehenden Beweismittels die Interessen überwiegen, die gegen eine Verwertung sprechen (Interessenabwägung). Der Beitrag zeigt die Probleme auf, die bei der Anwendung dieses Prüfprogramms im Einzelfall auftreten können.
Die Grundrechtsbindung «Privater» bei der Beweiserhebung für Straf- und Verwaltungsverfahren
p. 105
Die Frage der Verwertbarkeit von Beweisen, die unter Verletzung von Grundrechten erhoben worden sind, ist erst schwach durchdrungen. Das gilt insbesondere auch für Beweise, die Private beispielsweise mittels Dashcams oder durch Observationen erhoben haben. Die neue bundesgerichtliche Rechtsprechung anerkennt unter dem Eindruck der EGMR-Praxis und unter dem Vorbehalt einer Interessensabwägung selbstständige grundrechtliche Beweisverwertungsverbote. Der Beitrag erläutert diese Entwicklung, ordnet sie grundrechtsdogmatisch ein und entwirft Lösungsansätze für offene Fragen.
Kundenschutz im Aufsichtsrecht
p. 118
Die Weltwirtschaftskrise von 2007/2008 hat auf verheerende Art gezeigt, dass eine allzu liberale Finanzmarktaufsicht mit den primären Zielen des Finanzmarktrechts – dem Funktions- und Individualschutz – nicht vereinbar ist. Die seitherigen Bemühungen, einen stabilen Finanzmarkt mit robusten Finanzinstituten und hohem Kundenschutzniveau zu schaffen, nahmen ihren Anfang im Erlass des FINMAG und des FinfraG und finden ihren vorläufigen Höhepunkt im Erlass des FINIG und des FIDLEG. Diese Gesetze bilden den Kern der Schweizer Finanzmarktaufsicht, die im vorliegenden Beitrag veranschaulicht wird.
En point de mire
Der Hochschulbetrieb in Zeiten von COVID-19 («Coronavirus») - eine studentische Perspektive
p. 137
Das Frühjahrssemester 2020 wird als dasjenige in Erinnerung bleiben, welches den universitären Betrieb in seinen Grundfesten erschütterte. Aus Sicht der Studierenden äusserte sich die COVID-19-Pandemie im Verschwinden des Präsenzunterrichts und einem rasanten Digitalisierungsschub. Dies wird auch langfristig Konsequenzen haben.