Inländerdiskriminierung am Beispiel des Familiennachzuges
Das Problem der Inländerdiskriminierung ist weder ein neues Phänomen noch erfasst es ausschliesslich den Bereich des Migrationsrechtes. Dennoch wird das Schlagwort heute häufig im ausländerrechtlichen Kontext verwendet, sind doch die Familiennachzugsregelungen für Schweizer Staatsangehörige gegenwärtig deutlich weniger vorteilhaft als die aufgrund des Freizügigkeitsabkommens geltenden Nachtzugsregelungen für in der Schweiz lebende Staatsangehörige aus EU- und EFTA-Ländern. Der vorliegende Beitrag möchte im Anschluss an einen Überblick über die verschiedenen Fallgruppen der Inländerdiskriminierung sowie ihre verfassungsrechtliche Beurteilung auf die Inländerdiskriminierung beim Familiennachzug eingehen und diese kritisch beleuchten.
Inhaltsübersicht
- 1. Inländerdiskriminierung: Begriff und Fallgruppen
- 2. Verfassungsrechtliche Beurteilung der Inländerdiskriminierung
- 3. Insbesondere die Inländerdiskriminierung beim Familiennachzug
- 3.1 Familiennachzug in der EU und nach dem FZA
- 3.2 Die Entstehungsgeschichte von Art. 42 Abs. 2 AuG
- 3.3 Die weitere Entwicklung des Familiennachzuges in der EU und nach dem FZA
- 3.4 Erneute Inländerdiskriminierung durch Übernahme der Metock-Praxis für das FZA
- 3.5 Vom Bundesgericht…
- 3.6 …zum Parlament…
- 3.7 …und wieder zurück zum Bundesgericht
- 3.8 Wie weiter?
- 4. Schlussbemerkungen
1. Inländerdiskriminierung: Begriff und Fallgruppen
1.1 Begriff
Von einer Inländerdiskriminierung wird gesprochen, wenn ein Staat seine eigenen Staatsangehörigen schlechter behandelt als ausländische Staatsangehörige.1 Die Inländerdiskriminierung – auch als umgekehrte Diskriminierung bzw. discrimination à rebours bezeichnet, obwohl es sich im verfassungsrechtlichen Sinne nicht um einen…