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Aus der Zeitschriftrecht 2/2014 | p. 49–66Es folgt Seite №49

AGB-Kontrolle nach dem revidierten Art. 8 UWG

AGB unterliegen der Konsens- und Auslegungskontrolle. Seit dem 1. Juli 2012 gilt darüber hinaus der revidierte Art. 8 UWG, welcher die Inhaltskontrolle von Konsumenten-AGB ermöglicht. In Bezug auf die neue Bestimmung stellen sich verschiedene Fragen: Wie spielen die einzelnen Tatbestandselemente zusammen? Welche Bedeutung kommt dem Element «in Treu und Glauben verletzender Weise» zu? Können nachteilige Klauseln durch vorteilhaftere Vertragsbestimmungen bzw. einen günstigeren Preis kompensiert werden? Ist die neue Gesetzesbestimmung auch auf AGB anwendbar, die vor deren Inkraftsetzung Vertragsinhalt geworden sind?

1. Einleitung

1.1 Bedeutung

Seit dem Zweiten Weltkrieg ist die Verbreitung von Allgemeinen Geschäfts- bzw. Vertragsbedingungen («AGB») rasch vorangeschritten. AGB sind aus dem Wirtschaftsalltag kaum mehr wegzudenken. Zum einen haben sie einen Rationalisierungs-, zum anderen einen Spezialisierungseffekt:1 Sie vereinheitlichen etwa für Massengeschäfte Bestell- und Lieferbedingungen, Zahlungskonditionen,…

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