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Aus der Zeitschriftrecht 1/2010 | p. 1–15Es folgt Seite №1

Genugtuungsbegründende Persönlichkeitsverletzungen im Arbeitsverhältnis

Konkretisierung nach Tatbeständen, Zurechnungsgründen und Rechtsgrundlagen**

Ausgangspunkt des Beitrags ist die reichhaltige Gerichtspraxis im Bereich der genugtuungsbegründenden Persönlichkeitsverletzungen innerhalb des Arbeitsverhältnisses. Ziel ist es zunächst, der Thematik durch Bildung und Beschreibung von Fallgruppen Konturen zu verleihen und dadurch die Prognose und Bewältigung zukünftiger Fälle zu erleichtern. Ausserdem wird gezeigt, dass der Arbeitgeber sowohl für primäre, durch Handlungen bewirkte Persönlichkeitsverletzungen einstehen muss wie auch für sekundäre Persönlichkeitsverletzungen, die durch Unterlassungen in Gestalt von ungenügenden oder fehlenden Schutzmassnahmen entstanden sind. Kritisch aufgenommen wird die Praxis, Genugtuungen im Arbeitsverhältnis ausserhalb des Bereichs der Berufsunfälle fast ausnahmslos auf Art. 49 OR zu stützen. Führen Eingriffe wie etwa Mobbing zu Schädigungen der physischen oder psychischen Gesundheit, ist Art. 47 OR (gegebenenfalls kumulativ zu Art. 49 OR) anzuwenden, was insbesondere Einfluss auf die Höhe der Genugtuung haben kann.

I. Einleitung

Der Persönlichkeitsschutz im Arbeitsverhältnis hat in neuerer Z=eit verstärkte Beachtung in Lehre und Rechtsprechung gefunden. Trotz seiner besonderen Lokalisierung im Arbeitsvertragsrecht (Art. 328 OR) erscheint er auch in neueren Darstellungen des allgemeinen Persönlichkeitsschutzes (Art. 28 ZGB) inmitten überkommener Kategorien wie dem Schutz des Lebens, der physischen und psychischen…

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