Direkt zum Inhalt

Aus der Zeitschriftrecht 3/2023 | S. 152–166Es folgt Seite №152

Bankhaftung bei pflichtwidriger externer Vermögensverwaltung

Mit Schwerpunkt auf Fragen der Deliktshaftung, ausgehend von BGer 4A_603/2020

Verletzen externe Vermögensverwalter ihre Pflichten, stellt sich regelmässig die Frage einer Haftung der beteiligten Banken. Deren vertragliche Haftung ist begrenzt bzw. begrenz- und vermeidbar. BGer 4A_603/2020 bietet aber Anlass zur Reflexion über die Deliktshaftung der Bank.

I. Einleitung

With great power comes great responsibility. Das Spider-Man-Zitat passt auch auf die Situation von Vermögensverwaltern:1 Sie sind verpflichtet und befugt, die ihnen anvertrauten Kundenvermögen selbständig zu verwalten.2 Daraus erwächst ihnen nicht nur viel Macht, sondern auch viel Verantwortung. Leider gibt es in dieser Zunft auch schwarze Schafe, die ihrer Verantwortung nicht gerecht…

[…]