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Aus der Zeitschriftrecht 4/2017 | p. 251–277Es folgt Seite №251

Unternehmensspenden: Zuständigkeit, Grenzen und Handlungsoptionen gemäss schweizerischem Aktienrecht

Spenden sind i.d.R. mit einem wohltätigen Zweck verbunden. Auch für Unternehmen sind Spenden nicht nur aus steuerrechtlichen Überlegungen sinnvoll, wie in diesem Beitrag aufgezeigt wird. Im schweizerischen Aktienrecht werden Spenden jedoch weder definiert noch legiferiert. Für die Beurteilung der Zuständigkeit zum Spendenbeschluss und der Zulässigkeit der Spende sind die allgemeinen aktienrechtlichen Grundsätze – insbesondere (i) die Delegationsmöglichkeiten, (ii) der statutarische Zweck, (iii) das Unternehmensinteresse im Einzelfall sowie (iv) der Endzweck der Gewinnstrebigkeit – heranzuziehen. Für die Folgen bei unzulässigen Spenden ist sodann zu unterscheiden, ob der Beschluss interessenwidrig oder gar (end)zweckwidrig ist.

A. Einleitung

Unternehmen mit Sitz in der Schweiz sind sich ihrer gesellschaftlichen Verantwortung in hohem Masse bewusst: Gemäss einer repräsentativen Untersuchung der ETH Zürich aus dem Jahr 20091 engagieren sich hierzulande rund drei Viertel aller Unternehmen für gemeinnützige Zwecke durch Spenden, kostenlose Schulungen, durch die Bereitstellung ihrer Infrastruktur für wohltätige Projekte und…

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