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Rudolf Stämpfli

Bibliographie

Kontinuität und Wandel - 25 Jahre recht

Kontinuität und Wandel – 25 Jahre recht

Als recht vor 25 Jahren gegründet wurde, war die Zeitschriftenlandschaft in der Schweiz überschaubar und ein wenig verstaubt. Es gab im deutschsprachigen Raum zwei überregionale Zeitschriften und einige primär lokal verankerte Periodika, die zum Teil grosse Tradition hatten, aber auch dementsprechend statisch waren. Keine dieser Publikationen eignete sich für Studierende. Damit ergab sich das Profil von recht geradezu von selbst. Die neue Zeitschrift wandte sich gezielt an die Studierenden. Auf die Ausbildung ausgerichtete Beiträge und universitäre Informationen bildeten einen Schwerpunkt, den zweiten die vertiefte Analyse wichtiger Urteile. Daneben war recht immer offen für anspruchsvolle Beiträge, oft auch zu über den juristischen Alltag hinausgehenden Themen. Die Zeitschrift wurde von den Studierenden sehr gut aufgenommen, sie hat aber auch in der Praxis einen festen Platz gefunden. Die immer fundierten Beiträge wurden von der Rechtsprechung, zumal des Bundesgerichts, überdurchschnittlich oft zitiert.

Seit einigen Jahren hat sich nun aber die Situation grundlegend gewandelt, und zwar in zweifacher Hinsicht: Es sind zahlreiche neue Zeitschriften lanciert worden, wobei der nicht nur in der Schweiz zu beobachtende Trend zur Spezial- oder gar Nischenzeitschrift sich zunehmend verstärkt. Gravierender und nicht nur vorübergehender Natur ist die zweite Veränderung: Die Digitalisierung der Information und deren elektronische Vermittlung haben zu einem geradezu dramatisch veränderten «Le-se»-Verhalten geführt. Bei den Praktikern ist der sofortige Zugriff auf die Rechtsprechung und auch deren Verarbeitung ein elementares Bedürfnis. Bei den Studierenden ist eine Fokussierung auf die elektronische Information in so starkem Masse zu beobachten, dass diese in verschiedenen Bereichen (etwa des Grundstudiums) nur noch auf diesem Weg «ansprechbar» sind. Lernmittel aller Art werden zudem von den Lehrstühlen und Instituten häufig kostenlos «ins Netz gestellt».

Angesichts dieser fortschreitenden Umorientierung der Nutzer haben Verlag, Redaktion und die Herausgeber beschlossen, dem bis zu einem gewissen Grade Rechnung zu tragen. Auch weiterhin wird recht sich an die Auszubildenden richten, jedoch weniger mit Basisliteratur, sondern mit weiterführenden Beiträgen, die Zusammenhänge aufzeigen und den an sich schon bekannten Themenkreis vertiefen. Neben der eingehenden Urteilsbesprechung wird in grösseren Abständen die Entwicklung einzelner Rechtsgebiete in Judikatur und Literatur aufgezeigt, was den Praktikern die zunehmend schwerer gewordene Orientierung ermöglichen soll. Dem gleichen Zweck dienen die von Zeit zu Zeit publizierten Literaturbesprechungen einzelner Rechtsgebiete, die den Lesern einen Überblick verschaffen sollen. Nicht ändern werden sich die Qualität von recht und die grundsätzliche Ausrichtung auf Wissenschaft und Praxis. Dafür garantiert das erneuerte und erweiterte Herausgebergremium.

Natürlich war es klar, dass die angestrebten Erweiterungen und die teilweise Neuorientierung auch personell breiter abgestützt werden müsste. Erfreulicherweise ist es gelungen Kolleginnen und Kollegen zu gewinnen, die geeignet und gewillt sind, die Tradition fortzuführen und weiterzuent-wickeln. Neben Peter Gauch, Daniel Girsberger und Roger Zäch gehören dem Herausgeberstab neu an:

Felix Bommer, Professor für Strafrecht, Strafprozessrecht und Internationales Strafrecht an der Universität Luzern;

Wolfgang Ernst, Professor für Römisches Recht und Privatrecht an der Universität Zürich;

Günter Heine, Professor für Strafrecht, Strafprozessrecht, Internationales Strafrecht und Strafrechtsvergleichung an der Universität Bern;

Peter Jung, Professor für Privatrecht an der Universität Basel;

Christine Kaufmann, Professorin für öffentliches Recht, Völker- und Europarecht an der Universität Zürich;

Christoph Müller, Professor für Vertragsrecht, Privatrechtsvergleichung und Europäisches Privatrecht an der Universität Neuenburg;

Alexandra Rumo-Jungo, Professorin für Zivilrecht an der Universität Freiburg

Thomas Sutter-Somm, Professor für Zivilrecht und Zivilprozessrecht an der Universität Basel.

Zum grossen Bedauern aller Beteiligten ist es nicht gelungen, einige mittlerweile emeritierte Herausgeber der ersten Stunde davon abzuhalten, sich aus dem Herausgebergremium zurückzuziehen. Gunther Arzt, Jörg Paul Müller, Heinz Rey und René Rhinow haben, jeder auf seine Weise, recht geprägt und gefördert. Ihnen gilt unser herzlicher Dank.